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Leistungen zur Sozialen Sicherung

 

Assistent für die Erstellung eines Antrages

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

-Vereinfachter Zugang-



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DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Hinweis zur Beantragung:

Nachfolgend handelt es sich um einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

 

Dieser richtet sich insbesondere an Personen, die auf Grund der derzeitigen Kriegssituation in der Ukraine Zuflucht in Deutschland suchen und auf Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

 

Nach der Angabe des aktuellen Aufenthaltsortes wird Ihnen die für Sie zuständige Behörde genannt. Handelt es sich um eine Behörde mit der wir eine Datenweiterleitung vereinbart haben, können Sie den Antrag direkt digital abschicken. Andernfalls können Sie Ihren Antrag herunterladen und selbst an die entsprechende Behörde übermitteln.

 

-Bitte beachten Sie, dass der Antrag in lateinischer Schrift eingegeben werden muss-

HINWEIS - Datenschutz

Sie handeln als Vertreter:in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Bitte beachten Sie, dass Sie den digitalen Antragsprozess nicht durchführen können, sofern Sie die Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen nicht gelesen haben.

Angaben zum Antragsteller (im Auftrag)

Persönliche Daten

Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsangehöriger eines EU-Landes keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Aufenthaltsstatus
Kranken- und Rentenversicherung

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung
Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Grundsätzlich ist die Behörde (Landkreis/Kreisfreie Stadt/Bezirksamt) zuständig, in dessen Bereich Sie sich aufhalten.

 

Bitte erfassen Sie hier Ihre aktuelle Anschrift:


Meine Bankverbindung

Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Mein persönliches Einkommen

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Weitere Angehörige im selben Haushalt

Hinweis:

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Angehörigen um Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) handelt.

 

Alle übrigen Familienmitglieder müssen einen gesonderten Antrag stellen.

weitere Person(en) im Haushalt

Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsangehöriger eines EU-Landes keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Leistungen, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

Aufenthaltsstatus
Kranken- und Rentenversicherung

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung
Daten private Versicherung

Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum
Mietwohnung
Eigenheim / Eigentumswohnung
Angaben zur Heizung


Vermögen / Anlass zur Antragstellung / Nachweise

Mein Vermögen

Bei der Prüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII muss das Vermögen unter bestimmten Freibeträgen liegen.

 

Mit Vermögen sind alle Besitztümer in Geld oder Geldeswert von Ihnen oder der mit Ihnen Leistungen beziehenden Familienmitglieder gemeint.

 

Dies können zum Beispiel die Folgenden sein:

 

Bargeld, Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Lebensversicherungen, Immobilien, etc.

 

Bitte geben Sie Ihre Vermögenswerte im nachfolgenden Textfeld an und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein. Sie können hierfür das Uploadfeld weiter unten verwenden. Ob diese zu berücksichtigen sind, wird im Zuge der Antragsbearbeitung geklärt.

 

Antragsbegründung
Meine Nachweise / Dokumentenupload

Ohne Nachweise zu Ihren gemachten Angaben sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Als erforderliche Nachweise zählen Kopie Pass/Ausweis einer jeden Person, Nachweise zur Einreise nach Deutschland (z.Kopie der Fahrkarte) sowie die Nachweise zur Ihrem Einkommen und Vermögen.

 

Wenn Sie keine Nachweise hochladen möchten, können Sie diese auch per Post nachreichen. In jedem Fall wird die Leistungssachbearbeitung die erforderlichen Nachweise nachfordern, was zu einer deutlichen Verzögerung in der Bearbeitungszeit führt.

Mit dem Klick auf + können Sie weitere Anlage hochladen.

Kontakt / Abschluss

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

 

Bei Angabe Ihrer E-Mail erhalten Sie außerdem direkt eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Abschicken der Antragsdaten über die Website keine Antragstellung bei Ihrer Behörde verbunden ist. Nach erfolgreichem Absenden haben Sie auf der Folgeseite die Möglichkeit, alle zum Antrag gehörenden Dokumente, herunterzuladen.

 

Wenn Ihre Behörde bei uns nicht registriert ist, teilen wir Ihnen zusammen mit den Antragsdaten mit, an welche Behörde Sie die Antragsunterlagen übersenden müssen. In diesem Fall ist der Antrag erst dann gestellt, wenn Sie die Antragsdaten der Behörde auf gesondertem Weg übermittelt haben.

 

Die weitere Abwicklung der Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich zwischen Ihrer zuständigen Behörde und Ihnen.

Wenn Ihre Behörde bei uns registriert ist, stellen wir den Antragsdatensatz dieser Behörde gleichzeitig zum Download bereit. Der Antrag ist erst und nur dann gestellt, wenn Ihre Behörde den Antragsdatensatz abgeholt hat. Sie sind dazu verpflichtet, 10 Tage nach dem Abschicken der Antragsdaten über unsere Website, Ihre zuständige Behörde zu kontaktieren und nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.